Fahrerlaubnisklassen / Führerscheinklassen

“ Motorradführerschein – offen “

 

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre beim Direkterwerb.

Bemerkung: Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung, keine Theorieprüfung erforderlich (Stufenführerschein).

Befristung: unbefristet gültig

Einschluss: Klasse A2, A1 und AM

 

Krafträder mit

  • Hubraum über 50cm³ oder
  • bbH über 45 km/h.

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW.

“ Motorradführerschein – begrenzt “

 

Mindestalter: 18 Jahre beim Direkterwerb.

Bemerkung: Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung, keine Theorieprüfung erforderlich (Stufenführerschein).

Befristung: unbefristet gültig

Einschluss: Klasse A1 und AM

 

Krafträder mit

  • maximal 35KW ( 48 PS), die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70Kw abgeleitet ist.
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 KW/kg

“ Motorradführerschein – 125er “

 

Mindestalter: 16 Jahre

Bemerkung: Die Geschwindigkeitsbeschränkung ( 80km/h ) für Fahrer unter 18 Jahren entfällt!

Befristung: unbefristet gültig

Einschluss: Klasse AM

 

Krafträder mit

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg.

“ Autoführerschein “

 

Mindestalter: 18 Jahre , 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Bemerkung: –

Befristung: unbefristet gültig

Einschluss: Klasse AM, L

 

Kraftfahrzeuge (Kfz), ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse ( zG ) von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Auch in Verbindung mit Schlüsselzahl B197 … 

  • keine Unterschiede in der theoretischen Ausbildung und Prüfung.
  • mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug mit anschließender Testfahrt (mind. 15 Minuten).
  • Prüfungsvorbereitung, Feststellung der Prüfungsreife und Prüfungsfahrt finden dann auf einem Automatikfahrzeug statt.
  • Prüfungsbesteher dürfen dann alle Fahrzeuge (mit Schalt- oder Automatikgetriebe) fahren.

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse ( zG ) von max. 750 kg sind immer erlaubt.
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse ( zG ) über 750 kg, wenn die zG der Fahrzeugkombination max 3.500 kg.

“ Kleiner Anhängerführerschein fürs Auto “

 

Mindestalter: siehe Klasse B

Befristung: unbefristet gültig

Einschluss: keine

Bemerkung: Wird durch Zuteilung der Schlüsselnummer 96 erteilt. Es ist keine Prüfung, aber eine besondere Schulung erforderlich!

 

Diese Schulung besteht aus 3 Teilen:

  1. Theorie – 2,5 Stunden a 60 Min.
  2. Praktische Übungen – 3,5 Stunden a 60 Min.
  3. Fahren im Realverkehr – 1 Stunde a 60 Min.

 

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg.

“ Motorradführerschein – 125er “ (ohne Prüfung)

 

Mindestalter: 25

Voraussetzung: Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Befristung: unbefristet gültig

Krafträder mit

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg.

Bemerkung:

  • Ein Stufenaufstieg von A1 auf A2 nach §15FeV ist nicht möglich.
  • Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.
  • Fahrten im Ausland sind nicht erlaubt.
  • Keine Theorieprüfung erforderlich!
  • Keine Praxisprüfung erforderlich!

 

Fahrerschulung:

  • Theorieausbildung – 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
  • Praxisausbildung – 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

“ Großer Anhängerführerschein fürs Auto “

 

Mindestalter: siehe Klasse B

Bemerkung: Vorbesitz Klasse B, es ist keine Theorieprüfung, aber eine praktische Prüfung erforderlich.

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse (zG), aber max. 3500kg bestehen.

“ Kleiner Traktorschein“

 

Mindestalter: 16 Jahre

Bemerkung: –

Befristung: unbefristet gültig

Einschluss: keine

 

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden.

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit

  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger.

“ Rollerführerschein – Motorroller “

 

Mindestalter: 15 Jahre

Bemerkung: Zusammenfassung der „alten“ Klassen M + S

Befristung: unbefristet gültig

Einschluss: keine

 

Zweirädrige Kleinkrafträder mit

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor.

 

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren.

 

Vierrädrige Leicht-Kfz mit

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
  • Leermasse max. 350 kg.

“ Mofaschein – Mofaführerschein “

 

…siehe Mofaprüfbescheinigung!

 

Besonderheiten: Kein Kartenführerschein, sondern Prüfbescheinigung!

INFO:

Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig – es ist keine neue Prüfung erforderlich! Vor dem 19.Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen spätestens bis zum 19.Januar 2033 umgetauscht werden.