Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren (Mindestalter) in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie den Führerschein mit 17 (dieselbe Fahrausbildung wie ältere Fahrschüler). Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF 17-Teilnehmer nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren. Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF 17-Teilnehmer dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“) (Quelle: www.bf17.de)
Die Begleitperson
– muss mindestens 30 Jahre alt sein
– muss seit wenigstens 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
– darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister (bei Erteilung der Prüfbescheinigung) haben
– darf während der Begleitung nicht alkoholisiert sein ( bzw. weniger als 0,5 Promille BAK haben) und nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen